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EuGH International Internationales Steuerrecht SWI

EuGH: Steuerbefreiungen für private Anbieter förmlicher Zustellungen von Schriftstücken von Gerichten oder Verwaltungsbehörden

(Bild: © Gerichtshof der Europäischen Union) (Bild: © Gerichtshof der Europäischen Union)

Art 2 Nr 13 und Art 3 der Richtlinie 97/67/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. 12. 1997 über gemeinsame Vorschriften für die Entwicklung des Binnenmarktes der Postdienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der Dienstequalität in der durch die Richtlinie 2008/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. 2. 2008 geänderten Fassung sind dahin auszulegen, dass Anbieter von Briefzustelldienstleistungen wie die in den Ausgangsverfahren in Rede stehenden, die in ihrer Eigenschaft als Inhaber einer nationalen Lizenz, die ihnen die Erbringung dieser Dienstleistung gestattet, verpflichtet sind, förmliche Zustellungen von Schriftstücken von Gerichten oder Verwaltungsbehörden nach Vorschriften des nationalen Rechts durchzuführen, als „Universaldiensteanbieter“ im Sinne dieser Bestimmungen anzusehen sind, so dass solche förmlichen Zustellungen als von „öffentlichen Posteinrichtungen“ erbrachte Dienstleistungen nach Art 132 Abs 1 Buchst a der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. 11. 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem von der Umsatzsteuer zu befreien sind.

Entscheidung: EuGH 16. 10. 2019, Winterhoff und BZSt, C-4/18 und C-5/18.

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